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Frau sitzt mit Tasse auf der Couch. Sie schaut sich Papiere an.

Mehr Netto im Dezember

Jahressteuergesetz
Viele erhalten im Dezember ein etwas höheres Gehalt. Der Grund: ein höherer Steuerfreibetrag. Zudem gibt es ab 2025 weitere steuerliche Vorteile, wie mehr absetzbare Kinderbetreuungskosten und steuerfreie Bonusleistungen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags um 180 Euro und des Kinderfreibetrags um 228 Euro, was vielen ein höheres Dezembergehalt beschert.

  • Ab 2025 werden Kinderbetreuungskosten besser absetzbar und Bildungsleistungen umsatzsteuerbefreit.

  • Außerdem profitieren Kleinunternehmerinnen und -unternehmer von erweiterten Umsatzgrenzen.

Etwas weniger Steuern

Der Steuerfreibetrag wird erhöht. Er steigt nachträglich für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro. Für gemeinsam veranlagte Partnerinnen und Partner steigt er entsprechend um 360 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird rückwirkend um 228 Euro angehoben. Diesem Beschluss der Bundesregierung hatte schon der Bundestag zugestimmt und nun auch der Bundesrat.

Da die Anpassung rückwirkend erfolgt, wird die Änderung in den meisten Fällen beim Dezembergehalt berücksichtigt werden und zu einem einmaligen Sprung nach oben beim Nettolohn führen. Ab Januar fließt die Freibetragserhöhung dann wieder monatsgetreu in die Gehälter ein: Wenn Sie keine Kinder haben und einzeln steuerlich veranlagt sind, müssen Sie 15 Euro weniger von Ihrem Bruttogehalt zu Ihrem persönlichen Satz versteuern als noch im Januar bis November 2024. Allerdings steigen gleichzeitig die Krankenkassenbeiträge.

Höheres Existenzminimum hebt die Freibeträge

2024 waren die Regelbedarfe, die für Sozialleistungen gelten, stärker gestiegen, als ursprünglich erwartet. Das heißt, es wurde teurer, grundlegende Dinge wie Nahrungsmittel, Energie und Bekleidung zu kaufen. Dieses Existenzminimum muss sich in dem Grund- und dem Kinderfreibetrag widerspiegeln, die daher nun nachträglich angehoben wurden. Bereits zum Jahresbeginn waren die Freibeträge gestiegen: der Grundfreibetrag um 696 Euro, der Kinderfreibetrag um 360 Euro.

Jahressteuergesetz mit vielen Änderungen

Zudem beschloss der Bundesrat im sogenannten Jahressteuergesetz noch eine Reihe weiterer Steueränderungen, die schon den Bundestag passiert hatten.

Die wichtigsten Änderungen, die ab 2025 gelten:

  • Mehr Kinderbetreuungskosten können steuerlich abgezogen: Künftig sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar (zuvor: 67 Prozent). Die maximale Summe steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.  

  • Bonusleistungen, die Sie von Krankenkassen erhalten, bleiben bis zu einer Höhe von 150 Euro steuerfrei. Diese Regel sollte ursprünglich auslaufen.  

  • Bildungsleistungen werden von der Umsatzsteuer befreit. Das betrifft Schul-, Hochschul- und Privatunterricht.  

  •  Wer als Kleinunternehmerin und Kleinunternehmer tätig ist, braucht gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer zu zahlen. Die Regelung wird auf EU-Ausländer erweitert, die in Deutschland tätig sind, und gilt entsprechend auch für deutsche Kleinunternehmer in anderen EU-Staaten. Zugleich steigt der Betrag, den Sie als Kleinunternehmer steuerfrei umsetzen dürfen auf 25.000 Euro im abgelaufenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.  

  • Photovoltaikanlagen dürfen mehr Leistung haben, um gefördert zu werden. Künftig darf die zulässige Bruttoleistung 30 KW in der Spitze je Wohn- oder Gewerbeeinheit betragen.  

  •  Steuerliche Hilfe für Wohngemeinnützigkeit: Wer dauerhaft vergünstigten Wohnraum anbietet, wird steuerlich entlastet. Die Miete muss niedriger sein als die marktübliche – oder so niedrig, dass kein Gewinnaufschlag enthalten ist. Allerdings gilt die Regelung nur für sozial orientierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen, nicht aber für private Vermieterinnen und Vermieter.  

  •  Der Pauschbetrag für Erbfallkosten (Grab, Bestattung, Nachlassregelung) steigt von 10.300 auf 15.000 Euro. Dieser Betrag wird von der Erbschaftsteuer abgezogen.  

  •  Auch das Biersteuergesetz wird geändert. Haus- und Hobbybrauerinnen dürfen nun 500 Liter (zuvor 200) steuerfrei brauen. Eine Braumeldung ist nicht mehr erforderlich. Zum Vergleich: Der Pro-Kopf-Konsum in Deutschland lag bei 88 Litern, alkoholfreie Biere inklusive.  

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Stand: 22. November 2024

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