Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit geringerem oder gar keinem Einkommen besonders stark.
Daher hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen.
Der Zuschuss wird seit Januar 2023 je nach Bundesland auf die Konten der Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Zweite Auflage Anfang 2023
Für viele Haushalte in Deutschland haben die Heizkosten im Rekordjahr 2022 ein bedrückendes Ausmaß angenommen, denn die Preise haben sich verdoppelt. Die Zuschüsse aus dem ersten Entlastungspaket wurden schon zwischen Juli und Oktober 2022 durch die jeweiligen Länder ausgezahlt. Anfang 2023 folgt nun die zweite Auflage. Dafür hat der Bundesrat bereits im Oktober 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss gebilligt. Das Gesetz trat am 16. November in Kraft, möglichst bis Februar sollen die jeweiligen Länder die Zuschüsse an die Anspruchsberechtigten auszahlen. Aber es gibt Unterschiede: Während einige Länder die Summen schon im Januar auszahlen wollen (zum Beispiel Berlin und Hessen), planen andere die Auszahlung erst später (zum Beispiel Sachsen ab dem 1. April 2023).
Wer wird wie entlastet?
Anders als bei der 300-Euro-Energiepauschale, die Ende 2022 sehr viele Menschen erhielten, hat auf den Heizkostenzuschuss nicht jeder Anspruch. Zwar betreffen die gestiegenen Heizkosten alle, doch die Heizkosten belasten einkommensschwächere Menschen erheblich stärker als Menschen mit mittleren oder hohen Einkommen. Auch der zweite Heizkostenzuschuss geht wiederum nur an jene Haushalte, die im Zeitraum von 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat wohngeldberechtigt waren.Und wer bekommt die pauschalen Heizkostenzuschüsse? Und wie groß ist die Finanzspritze?
- Nach Angaben der Bundesregierung werden 1,5 Millionen Wohngeldbeziehende in 660.000 Haushalten (darunter Familien, Alleinerziehende, Rentner und Rentnerinnen) unterstützt. Bei der Höhe des Zuschusses kommt es auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen an: Ein 1-Personen-Haushalt erhält 415 Euro, ein 2-Personen-Haushalt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro.
- Auch rund 372.000 Studentinnen und Studenten mit Bafög und rund 181.000 Azubis, die staatliche Unterstützung erhalten, bekommen eine einmalige Pauschale in Höhe von 345 Euro.
Heizen soll bezahlbar bleiben
Expertinnen und Experten erklären den rasanten Anstieg der Heiz- und Stromkosten zum einen mit den stark gestiegenen Weltmarktpreisen für Energie. Zum anderen verweisen sie auf den statistischen Effekt, weil die Preise im Jahr 2020 besonders niedrig waren, im Jahr 2021 dann die CO2-Abgabe eingeführt wurde und im Jahr 2022 der Ukraine-Krieg hinzukam, der die Unsicherheit bei der Versorgung Deutschlands mit Gas noch einmal deutlich verstärkte – und für noch höhere Preise sorgte. Aktuell sind die zukünftigen Auswirkungen der Energiekrise noch nicht abzusehen. Deshalb bleibt der umsichtige Umgang jedes und jeder Einzelnen mit den Energieressourcen das A und O.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Heizkostenzuschuss
Damit die drastisch gestiegenen Energiekosten abgepuffert werden und Heizen auch für finanzschwächere Haushalte bezahlbar bleibt, unterstützt der Staat einkommensschwache Haushalte ein zweites Mal mit einem Zuschuss. Dabei gibt es zwischen Januar und April 2023 – je nach Bundesland – eine pauschale Einmalzahlung.
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe und Studierende mit BAföG müssen mindestens drei Monate einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten.
Wohngeld-Haushalte erhalten ihn nach Personenzahl gestaffelt:
- Ein 1-Personen-Haushalt bekommt 415 Euro,
- ein 2-Personen-Haushalt 540 Euro,
- ein 3-Personen-Haushalt 640 Euro.
- Für jede weitere Person im Haushalt gibt es je 100 Euro.
- Anspruchsberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.
Empfängerinnen und Empfänger müssen mindestens einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um diesen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Entscheidend für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits für mindestens einen der Monate September bis Dezember 2022 eine Förderung – zum Beispiel Bafög oder Wohngeld – bezogen haben.
Bei den stark steigenden Heizkosten sind besonders Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen von den zu erwartenden hohen Nachforderungen betroffen. Deshalb bekommen den zweiten Heizkostenzuschuss finanzschwächere Familien und Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren; außerdem Studierende und Menschen in Aufstiegsfortbildung sowie Azubis mit Bafög, mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Berechtigte Personen erhalten den Zuschuss automatisch. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Er wird von Amts wegen auf das eigene Konto ausgezahlt.
Die ersten Bundesländer haben die Zuschüsse schon im Januar 2023 an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Im Februar folgen weitere Bundesländer. In Sachsen wird voraussichtlich nicht vor dem 1. April 2023 ausgezahlt.
Stand: 08.02.2023