Auch bei Gutscheinen sollten Sie die Interessen der beschenkten Person im Blick haben, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Gutscheine lassen sich auf andere Personen übertragen und lange einlösen; bei unbefristeten Gutscheinen haben Sie drei Jahre Zeit. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Geld und Gutscheine sind unpersönlich? Von wegen. Sie können auch einen Gutschein für gemeinsame Aktivitäten oder einen Restaurantbesuch verschenken.
Kein Geschenk ist so beliebt wie der Gutschein
Mehr als ein Last-Minute-Geschenk: Etwa jeder Zweite in Deutschland verschenkt zu Weihnachten einen Gutschein oder Geld. Wer unsicher ist, welches Geschenk wirklich Freude macht, entscheidet sich für diese Art des Schenkens. Seit Jahren sind Geschenkgutscheine das beliebteste Weihnachtsgeschenk überhaupt – auch 2022 werden, laut Handelsverband Deutschland, 30 Prozent aller Weihnachtsgeschenke Gutscheine sein. Kein Wunder, denn Gutscheine haben einige Vorteile:
- Für den Schenkenden lassen sie sich entweder im Geschäft abholen oder im Online-Shop bestellen, wo sie per Online-Banking auch sofort bezahlt werden können – eine sichere Abwicklung inklusive. Doch auch, wenn Sie im geschützten Banking-Bereich einkaufen, sollten Sie nicht unüberlegt zum erstbesten Coupon greifen, sondern sich kurz mit den Interessen des/der zu Beschenkenden beschäftigen. Dann sind Sie als Schenkender vor Fettnäpfchen sicher.
- Für den Beschenkten ist der Vorteil ganz klar: Er bleibt flexibel, kann sich beim Einlösen des Gutscheins sein Geschenk selbst aussuchen und hat in der Regel drei Jahre Zeit dafür, sich zu entscheiden – egal ob online oder direkt im Geschäft.
Wird der Gutschein wirklich eingelöst?
Das Angebot zahlreicher Top-Marken ist groß. Aber achten Sie dennoch darauf: Gutscheine lassen sich nicht umtauschen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, ob die beschenkte Person im Shop Ihrer Wahl wirklich gern einkauft und der Gutschein zu den Interessen passt.
Außerdem sollte der Wert des Gutscheins realistisch sein. Erkundigen Sie sich deshalb vorher, in welcher Preisklasse sich das ausgewählte Geschäft oder der Online-Shop bewegt. Sonst ist es für die beschenkte Person möglicherweise ärgerlich, wenn sie beim Einlösen noch draufzahlen muss.
Übrigens: Manche Gutscheine lassen sich nur auf inländischen Webseiten einlösen. Möchten Sie einen Gutschein ins Ausland verschenken, müssen Sie ihn auf der entsprechenden Landesseite kaufen.
Worauf sollten Schenkende bei Gutscheinen achten?
Egal, ob für Sie das Online-Shopping ideal ist oder der Kauf im Geschäft: Achten Sie bei Gutscheinleistungen darauf, dass im Gutschein beispielsweise nicht „eine Stunde Personaltraining im Wert von 60 Euro steht“, sondern bestenfalls nur „eine Stunde Personaltraining“. So muss der Beschenkte bei einer möglichen Preissteigerung später nicht draufzahlen. Gerade in Zeiten von raschen Preissteigerungen, wie wir sie derzeit erleben, ist das wichtig.
Welche Fristen gelten für Gutscheine?
Die Fristen für Gutscheine sind meist lang bemessen. Bei unbefristeten Gutscheinen haben Sie zum Einlösen drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt in der Regel nicht nach dem Kauf im Geschäft oder per Online-Kauf, sondern am Ende des Erwerbsjahres. Wer also Mitte 2022 einen Gutschein erhalten hat, kann ihn bis 31. Dezember 2025 einlösen.
Außerdem müssen Sie sich nicht an alle Fristen halten. Ist die Zeit zu knapp bemessen, etwa willkürlich auf ein Jahr begrenzt, wird sie unwirksam.
Sollte es sich jedoch um einen Gutschein für ein zeitlich begrenztes Event handeln, kann der Gutschein nur im Zeitraum der Aufführung eingelöst werden, beispielsweise fürs Theater oder Konzert.
Ausnahme: Für Veranstaltungen gelten besondere Regeln
In den vergangenen drei Jahren mussten viele Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Um die Veranstalterinnen und Veranstalter vor finanziellen Einbußen zu bewahren, wurde daher anfangs gesetzlich festgelegt, dass Tickets mit Wertgutscheinen erstattet werden können – das war die so genannte Gutscheinlösung .
- Haben Sie für ein abgesagtes Event vor dem 8. März 2021 einen Gutschein erhalten und konnten diesen bis zum 31. Dezember 2021 nicht einlösen, besteht seit Januar 2022 die Möglichkeit, wieder den Geldwert zurückzuverlangen.
- Laut Verbraucherportal Baden-Württemberg müssen Sie für nach dem 8. März 2021 erworbene Tickets jedoch keine Gutscheinlösung mehr seitens des Veranstalters akzeptieren, sondern können eine Rückerstattung verlangen.
Sind Teileinlösungen möglich?
Besonders wenn der Gutschein eine größere Geldsumme umfasst, möchte der oder die Beschenkte nicht unbedingt alles sofort ausgeben. Teileinlösungen sind gesetzlich nicht geregelt, weshalb es der Händlerin oder dem Händler freisteht, Teilleistungen zu akzeptieren.
In den meisten Fällen können Sie Kulanz erwarten. Vor allem, wenn der Anbieterin oder dem Anbieter kein Verlust entsteht. Meistens wird nach Abschluss des ersten Kaufs die restliche Gutschrift auf dem Gutschein vermerkt oder ein neuer Gutschein ausgestellt. Auf eine Bargeldauszahlung gibt es keinen Anspruch.
Was passiert bei Verlust oder im Falle einer Pleite?
Wenn Sie den Gutschein verlieren, lässt sich leider nicht viel machen. Der Gutschein ist ein Inhaberpapier. Ohne dessen Vorlage ist es nicht möglich, den Geldbetrag einzulösen. In diesem Fall haben Sie leider Pech gehabt – außer die oder der Schenkende hat den Gutschein noch in elektronischer Form als PDF, zum Beispiel im Mail-Postfach.
Auch wenn die Anbieterin oder der Anbieter pleitegeht, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Gutschein ist damit hinfällig und nicht mehr einlösbar. Eine Auszahlung kann ebenso nicht erfolgen.
Welchen Vorteil haben persönlich erstellte Gutscheine?
Manche Menschen empfinden Geldgeschenke und Gutscheine als zu unpersönlich. Dabei muss es nicht immer eine Gutschrift bekannter Top-Marken sein. Schreiben Sie Ihren Gutschein einfach selbst und verschenken gemeinsame Zeit. Ein Restaurantbesuch im neuen Jahr, ein Ausflug zum Wandern oder ein entspannter Tag in einer Wellnessoase – auf Ihre Kosten.
Der Vorteil? Dieser Gutschein kann nicht verfallen und auch nicht verloren gehen.
Kann ich mir einen Gutschein auszahlen lassen?
In der Regel können Sie sich einen Gutschein oder einen gewünschten Betrag nicht auszahlen lassen. Geschenkgutscheine können ausschließlich in Waren oder Dienstleistungen umgewandelt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Kann die Leistung von der Ausstellerin oder dem Aussteller nicht erbracht werden, haben Sie ein Recht auf Rückerstattung. Ebenso, wenn das Geschäft schließt oder in neuem Besitz ist. Bei einer Insolvenz allerdings kann der Gutschein seinen Wert verlieren.
Ist ein Gutschein übertragbar?
In den meisten Fällen ist die Übertragung eines Gutscheins möglich, selbst wenn er personalisiert ist. Daher lassen sich Gutscheine auch über Kleinanzeigenportale weiterverkaufen. Lediglich wenn der Gutschein auf die beschenkte Person zugeschnitten ist und beispielsweise eine bestimmte körperliche Fitness voraussetzt, lässt er sich nicht auf jemand anderen übertragen.
Was haben die Händler von Geschenkgutscheinen?
Mehr als 52 Prozent der Beschenkten geben zu ihrem Gutschein noch Geld dazu, weil ihr Wunsch etwas teurer ist. Das heißt, die Händler profitieren von Gutscheingeschenken. Laut Handelsjournal steigern oft Gift Cards (Geschenkkarten) sogar den Umsatz der Unternehmen. Ein weiteres Pro für die Händler: die Kundenbindung wird reaktiviert und auch Neukunden können gelockt werden. Eine lukrative Marketingmaßnahme. Und schließlich werden nicht alle Gutscheine eingelöst und verfallen: Knapp 40 Prozent haben keine Zeit, den Gutschein einzulösen und mehr als 20 Prozent vergessen ihre Gutscheine schlicht. Da hat der Händler oder die Händlerin aber schon das Geld.
Tipp für Beschenkte: Damit keine Gutscheine im Schubfach oder im Netz vergessen werden, machen Sie doch einmal im Jahr – zum Beispiel in der Vorweihnachtszeit – Ihre persönliche Gutschein-Inventur.
Wie lassen sich Gutscheine stilvoll verschenken?
Auch, wenn der Geschenkgutschein klein ist – er kann dennoch große Freude bereiten. Die meisten Beschenkten, mehr als jeder zweite, freuen sich über einen stilvollen Gutschein: beispielsweise in einem Luftballon, einer schönen Geschenkbox oder einer Flasche. Aber auch Gutscheine aus Holz, Pappmaterial oder Gras zeigen, dass der Schenkende kreativ an seine Idee herangegangen ist. Plastikkarten sind nicht mehr so beliebt. Und einfach versendete Links per Mail, SMS oder Social Media sind, was sie sind – etwas lieblos.
Stand: 15.12.2022