Reisekonzern FTI ist insolvent – was Betroffene jetzt tun müssen

Künftige Reisen abgesagt
Trotz eines umfangreichen Rettungsversuchs: Der drittgrößte europäische Reiseveranstalter FTI ist zahlungsunfähig. Hunderttausende Reisen fallen nun aus. Was bedeutet das für die Kundinnen und Kunden? Und wie bekommen sie ihr Geld zurück? Das sollten Reisende jetzt wissen.
Das Wichtigste in Kürze:

Für Urlauberinnen und Urlauber ist das bitter: FTI ist pleite. Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, hat Anfang Juni 2024 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zehntausende Reisende sind betroffen.

„Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können“, teilte das Unternehmen mit. Noch nicht begonnene Reisen würden voraussichtlich ab dem 4. Juni nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.

Hotline soll Betroffenen helfen

Nun habe die Unterstützung der Reisenden, die von den Folgen der Insolvenz betroffen sind, für FTI oberste Priorität, so das Unternehmen weiter. Außerdem sei eine Support-Website  eingerichtet worden und unter 089 – 710451498 eine kostenfreie Hotline.

Ob die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückerhalten, ist zunächst unklar.

Insolvenz kam trotz anstehender Neu-Finanzierung

Eigentlich schien die Zukunft des Unternehmens gesichert: Ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestor Certares wollte die FTI Group dem Unternehmen zufolge für einen Euro übernehmen und 125 Millionen Euro investieren. Doch die Buchungszahlen blieben zuletzt deutlich hinter den Erwartungen zurück und zahlreiche Lieferanten bestanden auf Vorkasse. So kam es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, welcher bis zum Abschluss des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte.

Dem „Handelsblatt“ zufolge soll sich bei FTI kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages aufgetan haben. Die Regierung habe nach Verhandlungen am Wochenende weitere Hilfen für das Unternehmen abgelehnt. Der Bund hatte FTI bereits während der Corona-Pandemie mit rund 600 Millionen Euro unterstützt. Davon hat FTI laut dem Bericht bisher aber nur eine mittlere zweistellige Millionensumme zurückgezahlt.

Auswärtiges Amt und Reisesicherungsfonds kümmern sich um Urlauber

Das Auswärtige Amt hat den Betroffenen Unterstützung zugesagt. Falls erforderlich, leisteten die Auslandsvertretungen konsularische Unterstützung, damit eine sichere Rückreise möglich sei. Außerdem stehe es auch über seinen Krisenstab in einem engen Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), um sich ein genaues Bild über die Lage zu verschaffen.

Letztere würden sich um die Rückholung und Unterstützung der betroffenen Touristinnen und Touristen kümmern. Der (DRSF) habe zugesagt, Pauschalurlauber in den Zielgebieten nicht sich selbst zu überlassen.

Der Fonds wurde 2021 gegründet. Er wird von der deutschen Touristikwirtschaft organisiert und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigt und ist zuständig, um sich bei der Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden zu kümmern. Gegebenenfalls organisiert er auch den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport.

Häufige Fragen zur Insolvenz von FTI

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Was muss ich tun, wenn ich gerade mit FTI im Urlaub bin?

Bei Pauschalreisen sind Urlauberinnen und Urlauber grundsätzlich durch Pflichtversicherungen gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt. FTI hat seinen Kunden einen sogenannten Sicherungsschein ausgestellt. Dieser ist nun sehr wichtig, denn die zuständige Versicherung springt ein, wenn Sie länger im Urlaubsland bleiben müssen, um auf den Rücktransport zu warten. Wenden Sie sich vor Ort an die Reiseleitung oder einen FTI-Ansprechpartner. Die Namen und Telefonnummern finden Sie beispielsweise in der FTI-Mappe. Oder fragen Sie an der Hotelrezeption danach. Sollte Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den FTI-Kundenservice unter 0049 (0)89 – 710451498. Die Nummer ist zeitweise überlastet. Auf www.fti-group.com/de/insolvenz hat das Unternehmen außerdem eine Support-Website eingerichtet.

FTI hat mitgeteilt, dass „noch nicht begonnene Reisen voraussichtlich ab Dienstag, den 4. Juni, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt“ werden. Es ist zu befürchten, dass Sie nicht ihr gesamtes Geld vom Versicherer oder im Insolvenzverfahren zurückbekommen – falls Ihre Reise ausfällt.

Daher empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Zuerst sollten Sie sich auf der FTI-Seite Insolvenz Kundeninformationen  informieren.
  2. Dort finden Sie weiterführende Informationen auch zum Deutschen Reisesicherungs-Fonds (DRSF), ob für Ihre Reise die Absicherung durch den DRSF greift und – wenn ja – zu Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
  3. Wenn die Absicherung durch den DRSF nicht greift, sollten Sie nicht sofort Erstattung fordern, sondern dem Veranstalter zunächst die Möglichkeit einräumen, die gebuchte Dienstleistung (etwa Hotelübernachtungen, Mietwagen oder Wohnmobil sowie sonstige Einzelleistungen) wie geplant durch- beziehungsweise zu Ende zu führen.
  4. Erst wenn das nicht möglich ist, können Kundinnen und Kunden, die mit einer Sparkassen Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt haben, sich an den jeweiligen zuständigen Prozessor ihrer Sparkasse wenden, um – unter bestimmten Bedingungen – die Kosten für die nicht erhaltenen Leistungen von den Kartenorganisationen (Mastercard und Visa) erstattet zu bekommen.

FTI arbeitet eigenen Angaben zufolge mit Hochdruck daran, dass bereits angetretene Reisen auch planmäßig beendet werden können. Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Dabei soll der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) helfen, der sich bei der Pleite eines Reiseanbieters gegebenenfalls um den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmert.

Eine Pauschalreise besteht mindestens aus einem Flug und einer Unterkunft, die im Paket gemeinsam gebucht werden, zum Teil auch mit weiteren Extras wie etwa Leihwagen. Wenn Übernachtung, Flug, Leihwagen und weitere Bausteine einzeln gebucht werden, ist der Deutsche Reisesicherungsfonds nicht zuständig. FTI versucht laut Mitteilung auch hier Lösungen zu finden, will das aber nicht versprechen. Angetretene Reisen sollen möglichst wie geplant zu Ende gebracht werden. Notwendig ist aber eine Nachfrage bei der Hotline, sofern FTI sich nicht selbst bei den Betroffenen meldet.

Nach einer Stornierung durch FTI ist es nicht möglich, die Reise auf einen anderen Veranstalter umzubuchen. Für die meisten Betroffenen heißt das konkret: Sie müssen den bei FTI gebuchten Urlaub noch einmal bei einem anderen Anbieter buchen und bezahlen und auf eine finanzielle Entschädigung durch den Reisesicherungsfonds hoffen. Bei FTI selbst sind diese Fragen noch weitgehend offen.

Ansprüche auf Rückerstattung bei stornierten Reisen müssen Sie beim Insolvenzverwalter anmelden. In der Regel kommt die Versicherung des Reisesicherungsscheins dafür auf.

Es gelten die üblichen Fristen zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, oft zwischen 2 und 3 Monaten nach Insolvenzeröffnung.

Die FTI Group war bereits während der Corona-Pandemie in Bedrängnis geraten. Das Unternehmen musste mit Staatsgeldern gestützt werden und erhielt insgesamt 595 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Davon hat FTI bisher nur eine mittlere zweistellige Millionensumme zurückgezahlt. Zuletzt wollte dem „Handelsblatt“ zufolge ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestors Certares die FTI Group übernehmen. Aber trotz der geplanten Übernahme hätten viele verunsicherte Hotels FTI zunächst keine Kapazitäten anbieten wollen. Dadurch schrumpfte das Angebot des nach Tui und DER Touristik drittgrößten europäischen Reisekonzerns. Das Unternehmen nahm weniger Geld ein als erhofft. Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden. Das führte zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, der bis zum Abschluss des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte. So soll sich eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages aufgetan haben.

Die Bundesregierung lehnt neue Hilfen für den Reisekonzern ab. Laut Wirtschaftsministerium gibt es haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe, weswegen keine weiteren Hilfen über die sehr großen bereits geleisteten Hilfen hinaus erfolgt seien.

Das soll der 2021 gestartete Deutsche Reisesicherungsfonds verhindern. Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Die Versicherung hatte damals wegen einer Haftungsbeschränkung nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, der Staat sprang mit Millionen ein. Der Fonds soll bis Ende Oktober 2027 von den Veranstaltern mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Während der Aufbauphase unterstützt der Staat den Fonds durch eine Kreditlinie. Wie viel die Insolvenz den Fonds kostet, war zunächst unklar.

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Stand 05.06.2024

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