zum Inhalt springen
Ein Bagger vorm Bundestag.

Das Multi-Milliarden-Finanzpaket

Historischer Finanzbeschluss
Der Bundestag hat am 18. März das geplante Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro verabschiedet. Ein gigantisches Investitionspaket für Infrastruktur und Klimaschutz. Doch es geht um weit mehr: Neue Grundgesetzänderungen ermöglichen es, Schulden in noch nie dagewesener Höhe aufzunehmen. Wie es nun weitergeht und was das bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen ist für Infrastruktur- und Klimainvestitionen vorgesehen. Die Bundesländer können zudem mehr finanzielle Spielräume erhalten.

  • Gleichzeitig wird die Schuldenbremse für bestimmte Verteidigungsausgaben gelockert.

  • Dafür sind mehrere Änderungen im Grundgesetz nötig.

Weshalb Änderungen am Grundgesetz so selten sind

Das Grundgesetz ist das Fundament der deutschen Demokratie – stabil, gut durchdacht und kaum anzutasten. Seit seiner Verabschiedung 1949 wurde es zwar über 60-mal geändert, doch verglichen mit normalen Gesetzen, die fast täglich angepasst werden, ist das wenig. Warum ist das so?

  • Eine Verfassung mit Sicherheitsgurt

    Das Grundgesetz soll nicht einfach den politischen Strömungen der Zeit nachgeben. Es ist bewusst schwer zu ändern, damit nicht jede Regierung es nach Belieben umbaut, braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Normale Gesetze sind leichter zu ändern, das Grundgesetz hingegen bleibt beständig.

  • Unantastbar, aber anpassbar

    Von der Wiedervereinigung bis zur Schuldenbremse – Änderungen gab es nur, wenn sie aufgrund des gesellschaftlichen Wandels wirklich notwendig erschienen. Jede Anpassung hat langfristige Folgen und wird heftig diskutiert.

  • Eine hohe Hürde für gute Gründe

    Das Grundgesetz ist darauf ausgelegt, Stabilität zu bieten und sich gleichzeitig weiterzuentwickeln, wenn es nötig ist. Die hohe Hürde für Änderungen sorgt dafür, dass nicht jede politische Idee gleich die Verfassung umkrempelt. Wer es ändern will, muss gute Argumente liefern.

Was jetzt im Grundgesetz geändert wird

Weitreichende Änderungen im Grundgesetz sollen Bund und Ländern mehr Spielraum für Kredite geben – für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Änderung von Artikel 109 und 115 GG – Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben: Sicherheitsinvestitionen, die über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hinausgehen, werden künftig von der Schuldenbremse ausgenommen. Dadurch kann der Bund zusätzliche Kredite für militärische Zwecke aufnehmen.
  2. Neuer Artikel 143h GG – Einrichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz: Ein Sondervermögen wird außerhalb des regulären Haushalts bereitgestellt – sowohl für Infrastrukturprojekte als auch für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
  3. Änderung von Artikel 109 GG – Lockerung der Schuldenbremse für Bund und Länder: Die Schuldenbremse, die bislang vorschreibt vor, dass Bundesländer grundsätzlich ohne zusätzliche Kredite auskommen müssen, wird gelockert. Dies soll neue Investitionskredite ermöglichen und den Ländern mehr Finanzspielraum geben.

0

Auf 1 Billion Euro kann sich die geplante Neuverschuldung summieren – bestehend aus den erhöhten Verteidigungsausgaben und dem Sondervermögen.

Nicht alles aus einem Topf: unterschiedliche Kredite

Die voraussichtliche 1 Billion Euro Neuverschuldung setzt sich aus unterschiedlichen Finanzierungswegen zusammen. Zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz werden über das Sondervermögen finanziert, während die Ausgaben für Verteidigung, Sicherheit und Ukraine-Hilfe über eine gelockerte Schuldenbremse ermöglicht werden.

  • Verteidigungsausgaben und gelockerte Schuldenbremse

    Für die Verteidigungsausgaben (Bundeswehr und andere Sicherheitsmaßnahmen) soll es zukünftig eine gesonderte Schuldenregel geben: Alles, was über ein Prozent des nominalen BIP hinausgeht, fällt nicht mehr unter die Schuldenbremse. Das bedeutet, dass der Staat für diese zusätzlichen Ausgaben neue Schulden aufnehmen darf, ohne die strengen Regeln im Kernhaushalt zu verletzen.

    Aus dem erweiterten Sicherheitsbegriff folgt zudem, dass nicht nur militärische Verteidigung, sondern auch Zivil- und Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit und Nachrichtendienste von dieser Ausnahme profitieren können. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen finanziert, sondern über den regulären Haushalt und durch die gelockerte Schuldenregel.

    Zusätzlich wird eine feste Investitionsquote festgelegt, damit das Geld in neue Projekte fließen kann – und nicht in laufende Ausgaben. Somit wird verhindert, dass die Gelder für die Mütterrente, die Ausweitung des Bürgergelds, die Schuldentilgung, Personalkosten im öffentlichen Dienst oder eine Senkung der Mehrwertsteuer genutzt werden.

Sondermittel
Milliarden-Hilfe für die Ukraine

Eine Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht auch zusätzliche Milliarden-Hilfen für die Unterstützung der Ukraine. Mit Zustimmung des Bundesrates wird die lange umstrittene Finanzhilfe für die Ukraine in Höhe von 3 Milliarden Euro freigegeben, sie betrifft Rüstungshilfen sowie Verteidigungsausgaben.

  • Das wurde zum Sondervermögen beschlossen

    Die Union, SPD und Grünen haben sich am 14. März 2025 auf ein umfangreiches Finanzpaket geeinigt – auf ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro, das gezielt in Infrastruktur und Klimaschutz fließen soll. 300 Milliarden Euro des Sondervermögens sollen für bundeseigene, zusätzliche Infrastrukturprojekte und Innovationsförderung verwendet werden. Davon sind 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro gehen an die Bundesländer für eigene Projekte. Die Mittel sollen über einen Zeitraum von 12 Jahren, also von 2025 bis 2036, bereitgestellt und investiert werden.

So profitieren diese 3 Bereiche vom Sondervermögen

Die 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 unterstützen. Gefördert werden unter anderem erneuerbare Energien, Wasserstoff-Technologien, klimafreundliche Industrieprozesse und die energetische Sanierung von Gebäuden. Auch der Ausbau von Ladesäulen für Elektroautos und moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen gehört dazu. Unternehmen erhalten zudem finanzielle Hilfen, um klimafreundliche Produktion schneller umzusetzen. So trägt der KTF dazu bei, den CO₂-Ausstoß zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft fit für die Zukunft zu machen.

Mit dem Sondervermögen soll gezielt die Infrastruktur ausgebaut und modernisiert werden. Geplant sind Investitionen in überregionale Straßen und Brücken, um den Sanierungsstau abzubauen und Verkehrswege sicherer zu machen. Die Förderung von Elektromobilität soll ebenso voran gehen wie die Modernisierung durch die Erweiterung von Bahnstrecken. Die digitale Infrastruktur profitiert von einem flächendeckenden Glasfaserausbau, 5G-Netzen und verbesserter IT-Sicherheit.

Die Bundesländer erhalten 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastrukturprojekte – insbesondere für den öffentlichen Nahverkehr, etwa Mittel für emissionsarme oder elektrische Busse und Straßenbahnen, sowie für Bildung und Forschung, dazu gehören etwa auch die Sanierung von Schulen und Hochschulen, der Bau neuer Bildungseinrichtungen. In einigen Bereichen kann es eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Ländern geben.

Darüber hinaus dürfen die Länder künftig jährlich neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufnehmen – das entspricht derzeit rund 16 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Bundesgesetz wird regeln, wie diese Mittel zwischen den Ländern aufgeteilt werden, wobei besonders strukturschwache Regionen stärker berücksichtigt werden könnten. Allerdings gibt es noch rechtliche Unsicherheiten, da einige Bundesländer eigene Schuldenbremsen in ihren Landesverfassungen verankert haben, die eine zusätzliche Verschuldung einschränken.

Wie geht es weiter?

Auch mit dem Bundestagsbeschluss ist die Reform nicht besiegelt – Grundgesetzänderungen brauchen die Zustimmung der Länder. Der Bundesrat hat am 21. März der Grundgesetzänderung zugestimmt. Nun folgt die gesetzliche Umsetzung des Sondervermögens, damit die Kreditermächtigungen ab 2025 greifen können. Die Nutzung der Mittel wird in den jeweiligen Bundeshaushalten konkretisiert.

Zur Bereitstellung der Mittel gibt es 3 mögliche Szenarien:

  1. Frühestens Mitte 2025: Nachdem Bundestag und Bundesrat zügig zugestimmt haben, könnten erste Gelder bereits in den Haushaltsplänen für das zweite Halbjahr 2025 veranschlagt und ausgezahlt werden.
  2. Realistisch: Spätsommer/Herbst 2025: Die praktische Umsetzung (z. B. Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte, Förderprogramme) braucht Zeit. Je nach bürokratischem Aufwand ist mit einer Nutzung ab dem dritten oder vierten Quartal 2025 zu rechnen.
  3. Spätestens ab 2026: Sollten Verzögerungen auftreten, wäre eine vollumfängliche Nutzung der Mittel erst ab dem Haushaltsjahr 2026 realistisch.

Entscheidend wird also sein, wie schnell die Regierung die notwendigen Gesetzes- und Verwaltungsprozesse umsetzt.

Was bringt das Sondervermögen und die Lockerung der Schuldenbremse den Bürgern und Bürgerinnen?

Hohe Schulden könnten die Finanzierungskosten steigern, die Schuldenquote auf über 90 Prozent des BIP treiben, Bauzinsen verteuern, Inflation begünstigen und die finanzielle Flexibilität einschränken. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs gelten die Maßnahmen jedoch als einzige Option, da Steuererhöhungen oder Sparmaßnahmen das Wachstum gefährden würden. Nicht nur das Sondervermögen, sondern auch die gelockerte Schuldenbremse können Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bewirken, indem sie gezielt in Infrastruktur, Klimaschutz, Digitalisierung und Sicherheit investiert werden.

  • Der Ausbau und die Sanierung von Schienen, Brücken und Straßen sollen für eine moderne und zuverlässige Verkehrsinfrastruktur sorgen,
  • während der öffentliche Nahverkehr durch neue Strecken und bessere Anbindungen gestärkt wird.
  • In der Energieinfrastruktur werden Wärmenetze und erneuerbare Energien ausgebaut, um eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.
  • Auch das Gesundheitswesen profitiert, indem Krankenhäuser modernisiert und besser ausgestattet werden.
  • In Bildung und Wissenschaft fließen Mittel in die Sanierung und den Ausbau von Kitas, Schulen und Hochschulen, um bessere Lernbedingungen zu schaffen.
  • Der Bereich Digitalisierung wird durch den Ausbau von Glasfaser und 5G-Netzen vorangetrieben, gut für Verwaltungen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.
  • Investitionen in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, IT-Sicherheit und Nachrichtendienste sollen Bürgerinnen und Bürger besser vor Cyberangriffen, Naturkatastrophen und anderen Bedrohungen schützen.
  • Nicht zuletzt werden kommunale Infrastrukturen saniert, darunter öffentliche Gebäude und lokale Verkehrswege, um Städte und Gemeinden zukunftsfähig zu machen.

Deutschland investiert in die Zukunft: Jetzt kommt es darauf an, dass die Mittel schnell fließen, klug eingesetzt werden und spürbare Verbesserungen bringen. 1 Billion Euro sind eine gewaltige Summe – sie entspricht mehr als zwei Jahreshaushalten des Bundes (jeweils 489 Milliarden pro Jahr). Umgerechnet sind das 12.000 Euro pro Person.

Stand: 21.03.2025

Von A wie Aktien bis Z wie Zentralbank
Der Newsletter Ihrer Sparkasse

Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!