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Geldscheine liegen auf dem Tisch.

Deutlich höhere Sozialabgaben für Gutverdienende beschlossen

Anstieg der Bemessungsgrenzen
Die Bundesregierung hat die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht. Die Erhöhung soll demnach 2025 ungewöhnlich stark ausfallen. Spüren sollen dies vor allem Gutverdienerinnen und Gutverdiener.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sollen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen.

  • Grund dafür sind gestiegene Gehälter und Löhne.

  • Vor allem Besserverdienende sollen die Erhöhung im Portemonnaie merken.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen im kommenden Jahr deutlich steigen

Nach wochenlanger Blockade durch das Finanzministerium beschloss das Bundeskabinett am 6. November eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung ab 1. Januar 2025 anzuheben. Das teilt die Nachrichtenagentur Reuters mit.

Grund dafür seien die gestiegenen Löhne und Gehälter, wie die Bundesregierung auf ihrer Website mitteilt . Der Anstieg soll sicherstellen, dass auch Besserverdienende im Verhältnis zur allgemeinen Lohnentwicklung weiterhin gleichmäßig zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen.

Mehr Einkünfte als bislang werden beitragspflichtig

Die Beitragsbemessungsgrenzen entscheiden darüber, bis zu welchem Einkommen Beiträge an die Sozialversicherungen wie die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Auf den Teil des Einkommens, der über diesen Grenzen liegt, fallen keine Sozialabgaben an.

Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die jährliche Anpassung der Bemessungsgrenzen folgt der allgemeinen Lohnentwicklung.

Das ist eine Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge gezahlt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Ohne die jährliche Anpassung würden die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zum steigenden Lohn sinken.

Für 2025 soll die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen weit stärker als in der Vergangenheit ausfallen, da das Arbeitsministerium für 2023 eine Lohnsteigerung von 6,44 Prozent annimmt. Im Jahr 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei lediglich 4,13 Prozent.

Die Erhöhungen bedeuten vor allem für gesetzlich versicherte Gutverdienerinnen und Gutverdiener, dass sie im kommenden Jahr mehr für die Sozialversicherungen zahlen sollen.

So hoch sollen die Bemessungsgrenzen 2025 steigen

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die Bemessungsgrenze demnach von derzeit 5.175 Euro monatlichem Bruttogehalt auf 5.512,50 Euro steigen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich bundesweit einheitlich auf 8.050 Euro. Momentan liegt sie in Westdeutschland bei 7.550 Euro und in Ostdeutschland bei 7.450 Euro.

Wie es weitergeht

Der Verordnung muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden, damit sie am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

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Stand 11.11.2024, Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa 

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