Ein Mann mit Wollpullover und Schal kniet vor einer Heizung.

Energiepreisbremsen offiziell verlängert

Das gilt bis April 2024
Ende Dezember wären sie ausgelaufen, nun gelten sie bis zum 31. März 2024: Die Energiepreisbremsen. Doch Steuererhöhungen für Gas und Fernwärme sind bereits vor diesem Datum angesetzt. Womit Sie jetzt rechnen können.

Was jetzt gilt – und bis wann

Eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen ist bereits im entsprechenden Gesetz der Bundesregierung enthalten gewesen. Damit wurden insbesondere Forderungen der Verbraucherschützer berücksichtigt. Haushalte sollten so gegen steigende Energiepreise auch in diesem Winter abgesichert werden. Nun wurden die Strom- und Gaspreisbremsen offiziell verlängert. Sie laufen jetzt nicht mehr Ende Dezember 2023, sondern Ende März 2024 aus – einen Monat früher, als im Gesetz verankert.

Neu ist, dass die Regierung ab Januar 2024 wieder den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme erheben will. Weil sich die Märkte trotz anhaltendem Ukraine-Krieg wieder beruhigt haben, hat sich die Ampelkoalition darauf verständigt. So sind in etwa 2,1 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen möglich. Im Vergleich ist das eine kleine Summe: Bislang hat der Staat laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums rund 32 Milliarden Euro für die Strom- und Gaspreisbremsen ausgegeben.

Gut zu wissen

Die Preisbremsen greifen weiterhin automatisch. Sie müssen keine Anträge bei Ihren Versorgern stellen.

Energie
Preis
Gas
12 Cent pro Kilowattstunde
Fernwärme
9,5 Cent pro Kilowattstunde
Strom
40 Cent pro Kilowattstunde

Mit den Preisbremsen werden die Energiepreise für den Basisbedarf gedeckelt. Dieser entspricht 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts.

Vergleichsportale kritisieren mitunter die Entscheidung der Regierung. Tarife für Neukunden und Neukundinnen bei Strom und Gas lägen preislich bereits wieder unter diesen Werten. Die Deckelung würde den Tarifwechsel bremsen, was wiederum die Steuerlast für Verbraucher und Verbraucherinnen erhöhe.

Energiesparen lohnt sich immer

Gut für die Umwelt und finanziell entlastend: Bei uns lesen Sie, wie Sie Heizkosten sparen, den Energieverbrauch im Haushalt reduzieren und stille Stromfresser identifizieren. 

Was bisher geschah

Im Dezember 2022 beschloss der Bundestag das Gesetzespaket zur Strom- und Gaspreisbremse. Ab Januar 2023 wurden Privathaushalte und Unternehmen so finanziell entlastet. Parallel wurden hohe Erlöse der Energieproduktionen eingezogen, um die Hilfsmaßnahme anteilig mitzufinanzieren. Abhängig von der Art der Produktion mussten und müssen Sie bis April 2024 bis zu 90 Prozent ihrer Erlöse abgeben.

Strom- und Gaspreisdeckel

Für Privathaushalte, Gewerbe und Unternehmen wurden die Strom- und Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Galt die Regelung ab März 2023, wurde sie jedoch auch für Januar und Februar rückwirkend angewandt. Die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber erhielten zusätzliche Hilfen.

Bonuszahlungen und Dividenden

Profitierten Unternehmen von den Hilfen, mussten und müssen sie Bonuszahlungen und Dividendenausschüttung im Jahr 2023 einschränken.

Härtefallregeln

Nutzer und Nutzerinnen einer Öl- oder Pelletheizung profitierten in sogenannten Härtefällen ebenfalls von den Entlastungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erhielten gesonderte Hilfen.

Stand: 12.10.2023

Das könnte Sie auch interessieren

Nackte Fuess laufen auf einem Fliesenboden an der linken unteren Wade hat die Person 2 Pfoten taetowiert.
Fußbodenheizungen erzeugen Wohlbefinden, weil sie nicht nur den Raum, sondern direkt den Körper erwärmen. Zudem sind sie klimafreundlich, denn sie lassen sich so gut wie mit allen Energieträgern betreiben.
Close-up einer junge Frau mit roten Haaren, die auf ihr Mobiltelefon vor sich schaut.
Aktuelle Themen rund um Ihre Finanzen
Aktuelles
Wichtige Neuerungen, Trends und wirtschaftliche Entwicklungen: Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten über das, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.