Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen ab 2024 deutlich mehr Geld bekommen.
Der Satz für Alleinstehende soll Anfang 2024 von 502 auf 563 Euro im Monat steigen.
Insgesamt beträgt die Erhöhung mehr als zwölf Prozent.
Anfang 2023 hat das Bürgergeld die Hartz-IV-Hilfen abgelöst – auch um schneller auf höhere Lebenshaltungspreise reagieren zu können. Nun sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie bisher 502 Euro pro Monat bekommen. Das kündigte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) Ende August in Berlin an.
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Schnellere Anpassung an die Inflation
„Das ist ein erheblicher Schritt“, sagte Heil bei der Verkündung der Entscheidung. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent. Sie schlägt nach Angaben des Ministers im Bundeshaushalt mit 4,3 Milliarden Euro zu Buche. Die entsprechende Verordnung des Sozialministeriums könne voraussichtlich am 14. September im Bundeskabinett beraten werden.
Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz-IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze stiegen bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro. Mit dieser Reform werden die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst. „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, erklärte Heil die Entscheidung. Im Juli 2023 lag die Inflationsrate in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 6,2 Prozent, im Juni bei 6,4 Prozent.
Grundlegende Unterschiede zu Hartz-IV-Hilfen
Seit Anfang des Jahres gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit: In diesem Zeitraum werden bei Bürgergeldbeziehenden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter sowie mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.
Im bisherigen Hartz-IV-System war die Grundsicherung in vielen Jahren nur um geringe Beträge gestiegen. So gab es 2022 eine Erhöhung um 3 auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene. 2021 hatte das Plus 14 Euro und in den Jahren davor zweimal 8 Euro betragen.
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Stand: 29.08.23