Alle Studierenden, die an einer Hochschule eingeschrieben oder an einer entsprechenden Ausbildungsstätte angemeldet sind oder waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro. Diese Zahlung ist steuerfrei.
Stichtag für diesen Anspruch ist der 1. Dezember 2022, Voraussetzung ein Wohnsitz in Deutschland.
Beantragt werden kann die finanzielle Unterstützung über eine eigens eingerichtete digitale Plattform.
Nach dem zweiten Heizkostenzuschuss nun die Energiepauschale
Alles wird teurer: zum Beispiel die Heizkosten. Um die finanzielle Herausforderung etwas abzufedern, können schon seit Januar mehr als eine halbe Million Studierende und Azubis den zweiten Heizkostenzuschuss (in Höhe von 345 Euro) beantragen. Doch auch Strom, Lebensmittel und andere Dinge des Alltags haben sich verteuert. Deshalb wurde am 21. Dezember 2022 das Studierendenenergiepreispauschalen-Gesetz (EPPSG) mit einer 200-Euro-Einmalzahlung beschlossen. Nun soll es endlich umgesetzt werden.
Vom Antrag bis zur Auszahlung: Alles wird über einmalzahlung200.de abgewickelt
Monatelang hat sich das Verfahren verzögert. Bereits im September 2022 wurde die Maßnahme vereinbart, im Dezember 2022 erst beschlossen. Während Rentner und Rentnerinnen, Menschen mit geringem Einkommen und einige Berufstätige schon finanzielle Hilfen bekommen haben, hakte es bei der Entlastungsmaßnahme für junge Menschen an der Praxis. Berücksichtigt werden musste natürlich die Datenschutzgrundverordnung, zugleich gab es einen Streit zwischen Bund und Ländern über die Umsetzung. Schließlich hat das Land Sachsen-Anhalt die Federführung übernommen und bundesweit eine digitale Plattform aufgesetzt: Über einmalzahlung200.de kann nun das gesamte Verfahren abgewickelt werden – vom Antrag bis zur Auszahlung.
Nur Online-Anträge: Keine analogen Alternativen
Es gibt keine automatische Auszahlung. Anders als bei Rentnern und Geringverdienern, stellen Studierende, Fachschüler und Fachschülerinnen zunächst auf der Website einmalzahlung200.de einen Online-Antrag. Damit erfolgt auch ein länderübergreifender Datenabgleich, damit mehrfache Beantragungen ausgeschlossen werden. Eine analoge Alternative gibt es für Studierende und Fachschüler aber nicht. Bei Problemen ist es jedoch möglich, sich online beim Bundesministerium für Forschung und Bildung zu informieren oder sich an die Info-Hotline zu wenden: 0800 2623 003.
So wird der Antrag gestellt
Um einen reibungslosen Ablauf für die 3,5 Millionen Anspruchsberechtigten zu gewähren, gibt es seit kurzem eine Testphase im Echtbetrieb. Und so soll es dann funktionieren:
Wer seinen Anspruch geltend machen will, muss sich
auf der Plattform einmalzahlung200.de zunächst ein BundID-Konto einrichten, dazu erhalten alle Antragstellende von ihrer Ausbildungsstätte die Zugangsdaten.
Nachdem der Zugangscode eingegeben wird, muss die Identität per Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat nachgewiesen werden.
Sind dann die persönlichen Angaben sowie die Kontoverbindung im Online-Antrag hinterlegt,
gibt es per Mail Bescheid, dass die 200 Euro bewilligt sind.
Bei erfolgreicher Abwicklung dieser Zahlung ist übrigens geplant, die Plattform künftig auch für andere Zahlungen des Bundes an die Bürger zu verwenden.
Trotz Hilfe: besonnen mit den eigenen Finanzen umgehen
Neben der BAföG-Reform, dem Heizkostenzuschuss und der Energiepreispauschale kommt also die Einmalzahlung. Steuerfrei und unpfändbar. Die Entlastungspakete der Bundesregierung berücksichtigen in besonderer Weise auch junge Menschen in Ausbildung. Doch solange die Inflationsrate auf dem hohen Niveau verharrt (derzeit 8,7 Prozent , Stand 1.3.2023) und die Verbraucherpreise für Energie gleichzeitig um 23,1 Prozent beziehungsweise für Nahrungsmittel um 20,2 Prozent gestiegen sind, müssen alle weiterhin besonnen auf ihre persönlichen Ausgaben achten.
Stand: 06.03.2023